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Expertenrat

Wie beantrage ich die Förderung der Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung?

Frage von David S. am 03.12.2024 

Ich möchte einen Förderantrag für eine Wärmepumpe stellen. Ich bewohne das Haus meiner Eltern (meine Eltern sind Eigentümer). Das Haus besitzt eine Einliegerwohnung. Ich möchte die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit i.H.v. 30.000 EUR und für die zweite Wohneinheit i.H.v. 15.000 EUR im KfW Zuschussportal beantragen. Wie gehe ich vor? Ich bedanke mich für eine detaillierte Auskunft, da das Portal nicht eindeutig genug ist.

"Einfamilienhaus (ohne Einliegerwohnung) Für Privatpersonen, die ihr eigenes bestehendes Einfamilienhaus in Deutschland selbst bewohnen (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) oder vermieten."

"Ungeteiltes Mehrfamilienhaus Für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (auch Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung) bei denen ein Heizungstausch durchgeführt wird und die einen Basisantrag stellen möchten. Mit Vorliegen des Basisantrags können Eigentümerinnen und Eigentümer für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit einen Zusatzantrag stellen."

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall beantragen Sie die Förderung der Heizung für ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten. Möglich ist es dabei, erst einmal nur die Basis-Förderung zu stellen. Selbstnutzende Eigentümer können daraufhin einen zweiten Antrag stellen. Mit diesem beantragen Sie denn den Einkommens- und/oder den Geschwindigkeitsbonus für die selbst genutzte Wohneinheit. Nutzen Sie beide Wohneinheiten selbst, wertet die KfW ebenfalls nur eine förderrechtlich als selbst genutzt.

Bitte beachten Sie Folgendes: Die Förderung der Heizung können Sie nur als Eigentümer bzw. im Namen eines Eigentümers beantragen. Nutzen die Eigentümer das Haus nicht selbst, kommen der Einkommens- und der Geschwindigkeitsbonus leider nicht infrage.

Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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