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Expertenrat

Wie beantragen wir die Heizungsförderung, wenn das Haus mit zwei Wohneinheiten im Grundbuch eingetragen ist, wir aber nur eine haben?

Frage von Mathias S. am 22.04.2026 

Meine Frau und ich (steuerlich auch zusammen veranlagt) bewohnen zusammen ein Einfamilienhaus: 1 Eingang, eine Küche. Baulich ein ganz normales Einfamilienhaus (150 qm).

Aus historischen Gründen besteht das Haus grundbuchamtlich aus 2 Wohneinheiten. Eine läuft auf den Namen meiner Frau, eine auf meinen Namen. Wir haben das Grundbuch nach dem Umbau nie ändern lassen, bisher haben wir in der Aufhebung der Teilungserklärung keinen Vorteil gesehen und die Notarkosten.

Jetzt möchten wir die alte Wärmepumpe aus 2003 durch eine moderne (Sole-) WP ersetzen. Wie müssen wir mit der o.g. Konstellation die KfW 458-Förderung beantragen? Was ist entscheidend für die Einstufung des Hauses als Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus? Die tatsächliche Örtlichkeit oder die Grundbucheintragung? Und welcher Ergänzungskredit kommt damit infrage? Nur 359 oder auch 358?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die Heizungsförderung zählt. Die Anzahl im aktuellen Grundbucheintrag spielt hingegen keine Rolle. In der Bestätigung zum Antrag tragen Fachunternehmen oder Expertin/Experte für Energieeffizienz die Wohneinheiten so ein, wie sie nach Umsetzung der Maßnahme und gemäß Definition der Wohneinheit berücksichtigt werden.

Wohneinheiten sind nach BEG-EM-Richtlinie "in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für
beziehungsweise bei Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Zugänge zu Küche, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche entbehrlich);"

Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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