Ich bin seit November 2024 in Rente. Mein zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt 24.000 Euro. Im Jahr 2023 und 2024 war ich allerdings noch berufstätig, da lag es bei 50.000 Euro. Bekomme ich trotzdem den Einkommensbonus für den Tausch meiner Ölheizung gegen eine Wärmepumpe?
Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang zu ermitteln. Lagen Sie hier über 50.000 Euro, bekommen Sie den Einkommensbonus leider nicht. Liegt der Mittelwert der beiden Jahre zwischen 40.000 und 50.000 Euro, erhalten Sie einen Bonus in Höhe von 10 Prozent. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, steigt die Bemessungsgrenze pauschal um 10 000 Euro – damit rutschen Sie automatisch in die nächst bessere Förderklasse. Bei einem Einkommen von 40.000 bis 50.000 Euro gibt es damit beispielsweise einen Bonus in Höhe von 30 Prozent.
Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.