Wird die Rente meiner Mutter, die bei mir in Pflege versorgt wird, auch zum Einkommen für die Wärmepumpenförderung angerechnet?
Nein. Anzurechnen sind hier nur die Einkommen der relevanten Haushaltsmitglieder. Dazu zählen nach Aussage des Fördergebers alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen Eigentümer sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft.
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