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Expertenrat

Wie weisen Rentner ohne Einkommensteuererklärung die Berechtigung zum Einkommensbonus nach?

Frage von Frank D. am 04.09.2024 

Meine Eltern interessieren sich für den Einbau einer Wärmepumpe. Da sie Rentner sind und somit auch schon seit ca. 10 Jahren keine Einkommenssteuererklärung mehr abgeben müssen, stellt sich nun die Frage, wie Sie die Einkommensgrenze für die Förderung von unter 40.000,- nachweisen können.

Meine Eltern liegen leicht über den 40.000,- mit Ihrer Rente. Wird von der Rente noch etwas abgezogen, um das Haushaltsnettoeinkommen zu ermitteln?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall sind folgende Dokumente erforderlich:


  • je eine Rentenbezugsmitteilung aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antrag­stellung (erhältlich bei der Rentenversicherung)
  • je eine Beschei­nigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Ein­kommen­steuer­gesetz für alle weiteren bezogenen Renten
  • je eine Selbst­erklärung, dass neben dem Einkommen aus den o. a. Dokumenten keine weiteren Einkünfte existieren

Bei der Berechnung des Einkommens werden dann die Gesamt­brutto­renten des zweiten und dritten Jahres vor Antrag­stellung herangezogen. Liegen Ihre Eltern dabei im Durchschnitt über der Grenze von 40.000 Euro, kommt der Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung leider nicht infrage.

Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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