Wenn für eine neue Heizungsanlage ein Sanierungsfahrplan vorliegt, muss hier eine Baubegleitung beauftragt werden oder kann der Eigentümer bzw. der Heizungsbauer den Antrag stellen (TPB)?
Förderung für die neue Heizung können Sie grundsätzlich ohne Bestätigung eines Energieberaters beantragen. Anders ist das, wenn Sie den iSFP-Zuschuss in Höhe von 5 Prozent nutzen möchten, weil die Maßnahme Teil eines Sanierungsfahrplanes ist. In diesem Fall benötigen Sie die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Die dabei anfallenden Energieberater-Kosten fördert der Staat zu maximal 50 Prozent über den Programmteil Fachplanung und Baubegleitung in der BEG.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.