Wir haben 2019 ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus von 1750 gekauft und behutsam saniert. Damals haben wir eine moderne Ölheizung eingebaut, die wir von der KfW mit einem Zuschuss gefördert bekommen haben. (Vorher wurde mit Holzöfen und Strom geheizt). Der Zuschuss wurde 2021 ausgezahlt.
Nun haben wir die Möglichkeit, vom Nachbarn mit Nahwärme aus einer Hackschnitzelheizung versorgt zu werden. Unsere Kosten für den Umbau der Heizanlage in unserem Haus würden sich lt. Voranschlag auf 11-12.000€ belaufen. Die Zuleitung trägt der Nachbar. Die Ölheizung wurden wir als Back-up für Ausfälle behalten. Gibt es eine Möglichkeit, dass das noch mal gefördert wird?
Außerdem planen wir, den Dachboden respektive das Dach denkmalgerecht zu isolieren und dort zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Können wir hier nochmals eine Förderung bekommen?
Sie können erneut Fördermittel beantragen - sowohl für den Anschluss an die Nahwärme als auch für die Dämmung des Dachbodens. Wichtig ist, dass Sie die förderbaren Kosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr nicht übersteigen. Zudem ist mit der Förderung der Ölheizung in der Regel ein Nutzungszwang verbunden, der den Austausch untersagt. Das Erweitern der Anlage mit dem Ziel, die Energieeffizienz zu verbessern, ist in der Regel jedoch nicht problematisch. Entsprechende Informationen sollten aus Ihren Förderunterlagen hervorgehen.
Die Förderung für Nahwärme und die Förderung der Dachbodendämmung beantragen Sie rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die Webseite des BAFA. Verpassen Sie das, können Sie nachträglich auch den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.