Ich plane, die Heizung von Öl auf Wärmepumpe umzustellen und zusätzlich nachträglich eine Fußbodenheizung zu installieren. Sind das beides ein und dieselbe Maßnahme? Oder könnte man die Wärmepumpe über die KfW fördern und die Kosten für die Fußbodenheizung im Zuge des Steuerbonus für die Sanierung ansetzen?
Die Maßnahmen sind als Einheit zu betrachten. Denn das Nachrüsten der Fußbodenheizung ist nicht einzeln förderbar. Finanzielle Unterstützung erhalten Sie für die Umfeldmaßnahme nur im Zuge des Heizungstauschs oder der Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich etc.).
Sie können theoretisch die Förderung der Wärmepumpe allein beantragen und die Fußbodenheizung im Zuge einer geförderten Heizungsoptimierung einbauen lassen. In diesem Fall müsste die Heizungsoptimierung allerdings zuerst erfolgen. Denn förderbar ist diese nur dann, wenn die bestehende Heizung mind. zwei Jahre alt ist. Das gilt für die BEG-EM-Förderung und den Steuerbonus für die Sanierung gleichermaßen.
Einzige Ausnahme: Allein ist das Nachrüsten der Fußbodenheizung nur mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen förderbar.
Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" (Förderung der Heizungsoptimierung) sowie im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.