Ich besitze mit einem Kollegen ein Einfamilienhaus mit 2 Wohneinheiten, das wir auch selbst bewohnen. Zur Absicherung des Nachlasses wurde eine GBR gegründet, die aktuell auch im Grundbuch eingetragen ist.
Im GBR Vertrag ist ausdrücklich der Zweck "Verwalten der Immobilie zu eigenen Wohnzwecken" beurkundet. Muss ich jetzt, um den Geschwindigkeitsbonus bzw. Einkommensbonus zu bekommen, diese GBR für viel Geld (notariell) wieder auflösen und das Grundbuch umschreiben lassen?
Alle bisher gesprochenen Notare beurteilen die GBR-Regelung (nur als Unternehmen) als unsachlich gegenüber den sonstigen gesetzlichen Regelungen bei einer GBR, bei der die GBR im Prinzip als transparent gegenüber den eigentlichen Eigentümern behandelt wird.
Nach Angaben der KfW kommt die Heizungsförderung für Privatpersonen (KfW 458) in diesem Fall leider nicht infrage. Sie können die Heizungsförderung für Unternehmer (KfW 459) beantragen. Bei dieser gibt es den Einkommens- und den Geschwindigkeitsbonus jedoch leider nicht.
Für konkrete Fragen zu Besonderheiten Ihrer GBR empfehlen wir Ihnen den Kontakt zur KfW. Die Sachbearbeiter prüfen den Fall individuell und antworten rechtlich verbindlich. Ansprechpartner erreichen Sie unter der Telefonnummer 0800 539 9013
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.