Die KfW-Bank erteilt eine Auszahlungsablehnung für die Heizungsförderung für Privatpersonen wegen eingetragener GbR im Grundbuch trotz alleiniger Eigennutzung des Grundstücks/Einfamilienhauses - wie kann das sein?
Über das KfW-Programm 458 sind nur private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) förderbar. Eine GbR ist keine natürliche Person, auch wenn der Eigentümer die Vorgaben erfüllen würde. In diesem Fall ist das KfW-Programm 459 relevant. Dieses gibt es für Gebäude, deren Eigentümer Unternehmen sind. Förderbar sind Maßnahmen an Wohngebäuden in Form von Zuschüssen mit bis zu 35 Prozent. Verzichten müssen Sie leider auf den Einkommens- und den Geschwindigkeitsbonus. Diese Angebote gibt es nur im Privatbereich. Neben dem Zuschuss können Sie auch hier einen Ergänzungskredit über die KfW beantragen.
Wie Sie die Förderung beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung. Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.