Es geht um eine Anlage mit 4 Häusern à 4 Wohnungen, welche über eine Gasheizung versorgt werden. 4 Einheiten sind vermietet, 12 sind von den Eigentümern genutzt. Für welche Einheiten bekommen wir den 20 % Geschwindigkeitsbonus bis 2028?
Den Geschwindigkeits-Bonus bekommen Sie für jede selbst genutzte eigene Wohneinheit. Die Antragstellung erfolgt dabei in zwei Schritten. Zunächst stellt die WEG oder ein Vertreter einen Antrag auf die Basis-Förderung der Heizung (30 Prozent und optional Wärmepumpen-Bonus oder Emissionsminderungs-Bonus). Anschließend stellen die selbst nutzenden Eigentümer einen zusätzlichen Antrag auf Bonus-Förderung (Geschwindigkeits-Bonus und/oder Einkommens-Bonus). Beachten Sie dabei, dass die Förderrate in Summe immer auf 70 Prozent begrenzt ist. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".