Wir sanieren ein Zweifamilienhaus und werden beide Wohneinheiten selbst bewohnen. Der KfW-Antrag für die Heizungsförderung ist bereits gestellt und genehmigt. Kann ich den Antrag für den Geschwindigkeitsbonus zweimal auf mich selbst beantragen?
Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst nutzen können. Den Geschwindigkeitsbonus zur Heizungsförderung erhalten Sie daher nur einmal, auch wenn Sie eigentlich beide Wohneinheiten selbst bewohnen.