Mein Vater hat mir zum 1.1.2025 ein Haus übertragen. Nun möchte ich gerne in diesem Jahr noch den Förderantrag bei der KfW für eine neue Heizung (Wärmepumpe) stellen. Dafür benötige ich jedoch einen Grundbuchauszug. Dort bin ich natürlich noch nicht vermerkt. Reicht der mir vorliegende Grundstückübertragungsvertrag? Kann ich den Antrag trotzdem schon stellen? Oder muss ich bis 2025 warten?
Die Heizungsförderung können Sie seit 2024 nur dann beantragen, wenn Sie Eigentümer eines Gebäudes sind. Bei der Antragstellung genügt die Auflassungsvormerkung. Zum Einreichen der Nachweise müssen Sie dann im Grundbuch eingetragen sein. Zuvor kann Ihr Vater die Förderung beantragen. Lebt er als Eigentümer nicht selbst im Haus, erhält er den Einkommens- und den Geschwindigkeits-Bonus allerdings nicht.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Förderung der Wärmepumpe seit 2024 bei der KfW beantragen müssen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.