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Expertenrat

Kann ich die Förderung für ein Zweifamilienhaus allein beantragen, wenn meine Schwester mit mir im Grundbuch steht?

Frage von Stephan S. am 25.11.2024 

Wie läuft die Beantragung einer KfW-Heizungsförderung (Grundförderung + Geschwindigkeitsbons) für ein Zweifamilienhaus, wenn ich im Grundbuch mit meiner Schwester eingetragen bin? Eine Wohnung wird von mir bewohnt, die andere ist vermietet. Meine Schwester wohnt nicht in dem Haus. Kann ich die Förderung allein beantragen? Benötige ich eine Vollmacht von meiner Schwester?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall können Sie die Förderung der Heizung allein beantragen. Sie beantragen die Basisförderung (30 %), den Effizienzbonus für Wärmepumpen (5 %) bzw. den Emissionsminderungsbonus für Biomasseheizungen (2.500 Euro) für zwei Wohneinheiten.

Bekommen Sie den Einkommens- (30 %) und/oder den Geschwindigkeitsbonus (20 %) für den Austausch einer bestehenden Heizung, können Sie diese bzw. diesen für die selbst bewohnte Wohneinheit beantragen. Insgesamt sind dabei Kosten von 45.000 Euro anrechenbar (22.500 für Emissions- und Geschwindigkeitsbonus). Die Förderrate kappt der Staat bei maximal 70 Prozent.

Etwas anders ist zu verfahren, wenn es sich um die Konstellation einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt. In diesem Fall stellt die BEG den Basis-Förderantrag. In einem zusätzlichen Antrag beantragen Sie dann den Einkommens- und/oder Geschwindigkeitsbonus für die von Ihnen selbst bewohnte Wohnung.

Weitere Informationen zum Förderangebot finden Sie im Beitrag "Förderung für die neue Heizung - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus". Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie Sie die Heizungsförderung richtig beantragen. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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