Ich beabsichtige, meine alte Ölheizung durch eine neue Gasbrennwerttherme mit Solarthermie für Warmwasser (und mit oder ohne) Heizungsunterstützung zu ersetzen. In meinem Haus gibt es eine Sockelheizung, die nur einen einzigen Temperaturregler für das ganze Haus im Wohnzimmer hat. Alle Heizungsbauer, die bisher bei mir waren, gaben mir verschiedene Auskünfte, was bei dieser Sockelheizung den (in diesem Fall nicht möglichen) hydraulischen Abgleich betrifft bzgl. der Förderung durch das BAFA. Einige sagen, ein hydraulischer Abgleich ist Voraussetzung für die Förderung, andere sagen, es geht auch ohne. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir hierzu eine verlässliche Antwort geben können, denn bei der BAFA geht nie jemand ans Telefon und sie beantworten auch keine Emails.
In den technischen Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (Abschnitt 3.1) ist nachzulesen, dass ein hydraulischer Abgleich für die Förderung grundsätzlich erforderlich ist. Die Art der Wärmeübertragung spielt hierbei keine Rolle. Tauschen Sie die Sockelheizung gegen Heizkörper oder eine Fußbodenheizung aus, bekommen Sie die Förderung unter Umständen auch für die dafür anfallenden Kosten. Das Gleiche gilt für Nachrüstarbeiten an der Sockelheizung, die für den hydraulischen Abgleich nötig sind.
Bedenken Sie auch, dass es Fördermittel für eine Gashybridheizung (Kombination aus Gasbrennwert und Solarthermie) nur gibt, wenn die Solarthermieanlage mindestens 25 Prozent der Heizlast im Haus deckt. Rechnen können Sie hier mit 635 W/m²K solarem Ertrag. Das heißt: Beträgt die Heizlast beispielsweise 20 kW, muss die Solaranlage 5 kW leisten (0,25 * 20). Die Kollektorfläche darf in diesem Fall nicht unter 7,8 m² liegen (5.000 Watt / 635 W/m²).
Planen Sie die Solaranlage nur zur Warmwasserbereitung, bekommen Sie voraussichtlich nur 30 Prozent der Kosten der Solaranlage gefördert. Mit Heizungsunterstützung erhalten Sie mit dem Austausch hingegen eine Förderung in Höhe von 40 Prozent der Gesamtkosten, sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
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