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Expertenrat

Genügt es, den hydraulischen Abgleich erst bei der Förderung der Heizung durchführen zu lassen, wenn wir zuvor die Förderung für die Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen?

Frage von A. M. am 29.10.2025 

Wenn ich die Umrüstung auf eine Fußbodenheizung über die BAFA und den Austausch meiner noch funktionsfähigen Gasheizung durch eine Wärmepumpe über die KfW fördern lassen möchte, reicht es, wenn ich einen hydraulischen Abgleich nach Einbau der Wärmepumpe vornehme? Die Angebote und Rechnungen sind klar getrennt und uns ist klar, dass wir keine Leistung "doppelt" fördern lassen dürfen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist leider nicht möglich. Denn laut BEG-EM-Richtlinie setzt: "Die Förderung [...] bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem voraus." Das heißt: Sie müssen die Heizung hydraulisch abgleichen lassen, um die Förderung für die Optimierung der Heizung zu bekommen.

Auch bei der Förderung der Heizung, die Sie im Anschluss an die Heizungsoptimierung beantragen müssen, ist ein hydraulischer Abgleich erforderlich. Der zusätzliche Aufwand ist dann allerdings sehr gering.

Wie Sie die Förderung für die Heizungsoptimierung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". 


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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