Am 26.8.2024 ging die Nachricht online, dass das neue Förderpaket für den Heizungstausch in Kraft tritt. Ich habe am 10.07.2024 bei der KfW meinen Antrag gestellt und dabei festgestellt, dass der zu fördernde Betrag für eine Wohneinheit auf 30.000,- € gedeckelt ist. Der geförderte Betrag wären 55 % = 16.500,- €.
Bei der BAFA lese ich eine Deckelung für eine Wohneinheit von 50.000,- €. Dies macht für mich einen Unterschied der geförderten Summe von 11.000,-€ = entspricht dann eine Summe von 27.500,-€ des zu förderndes Betrages aus, den ich bei der BAFA bekomme. Ist das korrekt? Und wie kann ich meinen Antrag ändern? Ist das überhaupt möglich?
Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen ist geteilt. Mittel für Maßnahmen an Haus und Technik (außer Heizungstausch) bekommen Sie beim BAFA. Hier gilt ein Fördersatz von 15 bis 20 Prozent und ein Kostenrahmen von maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit. Geht es um die Heizungsförderung, müssen Sie sich an die KfW wenden. Hier gibt es eine Förderung in Höhe von 30 bis 70 Prozent für einen Kostenrahmen von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Daran hat sich nichts geändert.
Das heißt: Sie bekommen die Mittel weiterhin wie beantragt von der KfW. Ein Wechsel ist daher nicht möglich, aber auch nicht nötig. Neu ist, dass nun nahezu alle Antragsberechtigten auch Fördermittel beantragen können.