Wir überlegen, eine Luft-Wärmepumpe einbauen zu lassen. Unser Einfamilienhaus wurde 1996 erbaut, inklusive Gas-Brennwertheizung. Den Brennwertkessel mussten wir vor ca. 10 Jahren austauschen. Nun meine Frage: Würden wir auch den Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % bekommen?
In diesem Fall bekommen Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus zur Heizungsförderung leider nicht. Voraussetzung ist hier, dass eine bestehende Gas-Zentralheizung mindestens 20 Jahre alt sein muss.
Nachlesen können Sie das unter Punkt 8.4.4. der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen [...] von funktionstüchtigen Gasheizungen [...], wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.[...]"
Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.