Ich bin Nießbraucher einer an meine Kinder übertragenen Immobilie. Meine 2 Kinder (Erbengemeinschaft) beantragen die Grundförderung für die Immobilie. Können die Kinder zusätzlich für ihre selbstbewohnten eigenen Häuser erneut Grundförderung beantragen?
Ja, das ist möglich. Der Förderhöchstbetrag bezieht sich immer auf ein Gebäude. Beantragen Sie Fördermittel für mehrere, voneinander getrennte Gebäude, steht Ihnen der Förderhöchstbetrag für jedes Haus erneut in voller Höhe zur Verfügung.