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Expertenrat

Können wir die Förderung der Heizung mehrmals beantragen?

Frage von Constantin V. am 12.02.2025 

Wir planen derzeit die Modernisierung unseres Heizsystems. Bisher verbaut ist eine Gasbrennwerttherme (Alter: 3 Jahre), zwei Solarthermiekollekoren (Alter: 25 Jahre) sowie ein Holzkaminofen, welcher seit diesem Jahr nicht mehr betrieben werden darf. Geplant ist ein neuer Holzkachelofen mit Wassertasche, Pufferspeicher und Frischwasserstation.

Durch das Alter der Gasbrennwerttherme entfallen die 20 % Klimageschwindigkeitsbonus und es bleiben „nur“ 30 % Grundförderung von 30.000 € maximalen Förderbetrag = 9.000 € Förderung.

Das Angebot des Heizungsbauers für den kompletten Umbau beläuft sich allerdings auf über 60.000 €, es muss also noch ein sehr großer Teil der Investition selbst gestemmt werden.

Nun meine Frage, lassen sich die Förderungen BEG EM der KfW mehrfach beantragen, bspw. um eine Wärmepumpe zu erweitern? Mit den zwei Anträgen, die Biomasseanlage mit 30% fördern (9.000 €) und die Wärmepumpe mit weiteren 35 % (10.500€)?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist seit 2024 leider nicht mehr möglich. Seither ist die Höchstsumme förderbarer Kosten einmalig begrenzt. Haben Sie einen Antrag bereits vor 2024 gestellt, steht Ihnen das Budget allerdings noch in voller Höhe zur Verfügung. Zudem gibt es eine Förderalternative. Sie können auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der Kosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Insgesamt würde das einer Fördersumme von 12.000 Euro entsprechen.

Möglich ist es auch, die BEG-Förderung für einen Teil zu nutzen (zum Beispiel für die Wärmepumpe) und den Steuerbonus für einen anderen (zum Beispiel die Biomasseanlage). So bekämen Sie bis zu 35 Prozent Förderung für die Wärmepumpe und 20 Prozent Förderung für die übrige Anlage. Wichtig ist, dass Sie Aufträge und Kosten dabei nicht mischen. Andernfalls würde es sich um eine verbotene Doppelförderung halten.

Wie Sie die BEG-Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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