Ich möchte jetzt eine Luft-/Luftwärmepumpe (mit Kühlfunktion) als Ergänzung zu meiner Gasheizung einbauen und die Förderung dafür beantragen. Nun die Frage: Wenn die Gasheizung in 5 Jahren zur Sanierung ansteht, kann dann eine weitere Förderung für den Einbau einer Luft-/Wasserwärmepumpe beantragt werden?
Nach aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist das möglich. Beachten Sie dabei aber, dass die förderbaren Kosten bei der Heizungsförderung seit 2024 nur noch einmal zur Verfügung stehen. Der Betrag ist dabei auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit limitiert. Haben Sie mehrere Wohneinheiten im Haus, kommen für jede weitere 15.000 Euro (bis zur 6. WE) bzw. 8.000 Euro (ab der 7. WE) hinzu.
Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "Förderung für die Wärmepumpe - Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus". Wie Sie die Förderung richtig beantragen, lesen Sie im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.