Ich habe meine Immobilie 2006 meiner Tochter geschenkt und habe Wohnrecht auf Lebenszeit. Sie hat bereits eine Wärmepumpe in ihrem eigenen Haus fördern lassen. Wie kann ich als nicht mehr Eigentümer im verschenkten Haus auch in den Genuss der Förderung kommen? Kann meine Tochter auch für das von mir geschenkte Haus Förderung beantragen oder geht das nur einmalig?
Die Höchstgrenze förderbarer Kosten gilt immer pro Gebäude. In diesem Fall darf Ihre Tochter für das geschenkte Haus, in dem Sie mit Wohnrecht wohnen, also auch Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Da Ihre Tochter nicht selbst im Haus lebt, gibt es allerdings eine Einschränkung: Den Geschwindigkeits- und den Einkommensbonus können Sie leider nicht in Anspruch nehmen.
Wie Ihre Tochter die Förderung für die Wärmepumpe richtig beantragt, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.