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Expertenrat

Kann ich Fördermittel für die neue Heizung auch nachträglich beantragen?

Frage von Matthias L. am 29.08.2019 

Gibt es für eine neue Heizungsanlage auch nachträglich einen Zuschuss? Getauscht wurde eine Ölheizung in eine Öl-Brennwertheizung. Die neue Heizung ist jetzt erst knapp einen Monat alt. Leider habe ich zu spät von den Fördermöglichkeit erfahren.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Fördermittel der KfW für eine neue Gasheizung sind leider immer vor dem Beginn der Maßnahme zu beantragen. Einen Zuschuss erhalten Sie allerdings trotzdem. Und zwar können Sie die Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen. Auf diese Weise gibt es 20 Prozent der Handwerkerkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) zurück. Wie das funktioniert und was Sie dabei beachten müssen, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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