Wir hatten die Situation, dass meine Großmutter (Eigentümerin), direkt nach Bestellung der neuen Wärmepumpen-Heizung im Juni verstorben war und wir diese dann nun auf mich bestellten. Ich wohne seit 10 Jahren in diesem Haus (gemeldet seit 2015) und habe es jetzt auch übernommen (im Grundbuch seit Oktober). Tenor meines Energieberaters war, dass ich den Grundbuchauszug, in dem ich dann Eigentümer bin, später bei der KfW nachreiche.
Und wir hatten besprochen, dass ich die Förderung der KfW im Vorfeld beantragen soll. Das hat so weit ja auch alles gepasst, Förderzusage kam und ich stehe ja nun auch im Grundbuch. Die Rechnungen der Heizung kommen wohl im Dezember.
Nun habe ich gelesen, dass ich zum Zeitpunkt der Antragstellung wohl schon im Grundbuch hätte stehen müssen? Wenn das deswegen jetzt nicht klappt, wäre das natürlich mehr als ärgerlich. Wie sehen Sie diese Sache?
Grundsätzlich müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer sein. Den Grundbuchauszug können Sie dabei nach Fertigstellung aller Arbeiten nachreichen. Wichtig ist aber, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung wenigstens eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist.
Da es sich bei Ihnen um besondere Umstände handelt, empfehlen wir den Kontakt zur KfW. Die Experten erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9013. Bekommen Sie die Heizungsförderung tatsächlich nicht, können Sie alternativ auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen.