Ich möchte meine alte Ölheizung (23 Jahre), durch eine Wärmepumpe ersetzen. Mein 2-Familienhaus habe ich an meinen Sohn durch Erbvertrag überschrieben. Ich habe jedoch das Nutz- und Nießbrauchrecht und wohne in dem Haus. Mein Sohn wohnt nicht in dem Haus. Alle Kosten und Einnahmen (Miete) werden von mir getragen.
Meine Frage: Kann ich die Förderung beantragen oder muss der Antrag von meinem Sohn gestellt werden, weil er Eigentümer ist?
In diesem Fall muss Ihr Sohn die Förderung der Heizung beantragen. Denn diese gibt es seit 2024 nur noch für Eigentümer des Gebäudes. Er erhält Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent, die er an Sie weitergeben kann. Zudem gibt es einen Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent, wenn Sie eine Wasser- oder eine Sole-Wasser-Wärmepumpe oder eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel einbauen.
Wie Ihr Sohn die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragt, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.