Ich bin Geringverdiener und habe noch nie eine Einkommensteuererklärung abgegeben. Bekomme ich die Förderung von der KfW beim Heizungsneubau?
Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können grundsätzlich auch den Klimageschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen, bekommen aber nicht den Einkommensbonus. Letzteren dürfen Sie nur beantragen, wenn Sie Ihr Einkommen mit einem Steuerbescheid nachweisen können. Ausnahmen von dieser Regel gibt es leider nur für Rentner.
Unser Tipp: Besprechen Sie das Vorhaben direkt mit dem Fördergeber. Ansprechpartner bei der KfW erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9002.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.