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Expertenrat

Wie hoch ist die optimale Heizungsförderung im Zweifamilienhaus, wenn ich beide Wohneinheiten selbst bewohne?

Frage von Patrick B. am 04.05.2026 

Ich versuche, meine Heizungsförderung zu optimieren. Es ist so, dass mir die Basisförderung, der Effizienzbonus, der Geschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus zustehen würden.

Ich weiß, dass mir die Grundförderung und der Effizienzbonus auf beide Wohneinheiten zustehen, also 35 % von 45.000 € (15.750 €).

Frage: Kann ich jetzt den Geschwindigkeitsbonus (20 %) und den Einkommensbonus (30 %) jeweils auf eine Wohneinheit aufteilen, oder ist die erste Wohneinheit bei 70 % gedeckelt und die 2. Wohneinheit kann nur mit 35 % gefördert werden? Wäre ein Unterschied von 25 875 € (WE 1: 30 % Basis + 5 % Effizienz + 20 % Geschwindigkeit und WE 2: 30 % Basis + 5 % Effizienz + 30 % Gehalt ) zu 23 625 € (WE 1: 70 % und WE 2: 35 %).

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können Sie Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus nur für eine Wohneinheit nutzen. Eine Unterscheidung in erste und zweite Wohneinheit gibt es dabei leider nicht.

Prüfen Sie aber, ob es sich förderrechtlich um zwei Wohneinheiten handelt. Haben Sie tatsächlich nur eine Wohneinheit, können Sie die Förderung entsprechend beantragen. Das hat bei der Basisförderung geringere anrechenbare Kosten zur Folge. Dafür müssen Sie die Bonusförderung nicht aufteilen.

Eine „Wohneinheiten“ beschreibt nach BEG-EM-Richtlinie alle "in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für beziehungsweise bei Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Zugänge zu Küche, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche entbehrlich);"

Handelt es sich um eine Wohneinheit im Haus, können Sie mit der folgenden Förderung rechnen:


  • Anrechenbare Kosten: 30.000 Euro
  • Basis-Förderung: 30 Prozent
  • Effizienz-Bonus: 5 Prozent
  • Klimageschwindifkeits-Bonus: 20 Prozent
  • Einkommensbonus: 30 Prozent

Bei einer Deckelung auf 70 Prozent bekommen Sie maximal 21.000 Euro Förderung. Bei zwei Wohneinheiten kommen Sie auf maximal 15.750 Euro (Basisförderung und Effizienzbonus) + 7.875 Euro (Hälfte des Einkommens- und Klimageschwindigkeits-Bonus bei Deckelung auf 70 Prozent) = 23.625 Euro.

Um die Förderung zu optimieren, könnten Sie zunächst die Förderung für eine Heizungsoptimierung beantragen, wenn diese infrage kommt. Mit dieser können Sie 15 bis 20 Prozent der Kosten für den hydraulischen Abgleich und neue Heizflächen (Heizkörper oder Flächenheizung) fördern lassen. Anschließend beantragen Sie die Heizungsförderung. Der Vorteil liegt darin, dass auf diese Weise insgesamt höhere Kosten anrechenbar sind.

Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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