Es geht um den Einkommensbonus und die dazu einzureichenden Unterlagen zu dem KfW‑Programm Nr. 458 (Heizungsförderung). Da ich als Rentner mit meinem Gesamteinkommen unterhalb des Grundfreibetrages liege, brauche ich keine Steuererklärung zu machen. Habe eine NV-Bescheinigung des Finanzamtes bei meinen Banken, wodurch ich auch keine Abgeltungssteuer für meine Zinseinnahmen zahle.
Einzureichen sind die Rentenbezugsmitteilung sowie diese " Selbsterklärung für Rentenbezugsmitteilungen – BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude".
In dieser Selbsterklärung erkläre ich aber, dass „die jährlichen Einkünfte die entsprechenden Freigrenzen des Sparerfreibetrages pro Jahr nicht übersteigen." Das tun Sie aber mit ca. 3.000 € sehr wohl. Sparerfreibetrag ledig sind ja nur 1000 €. Wie ist in diesem Falle zu verfahren? Kann ich das Formular trotzdem einfach unterschreiben und bei der KfW einreichen?
Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu beachten ist allerdings, dass die Förderbank in diesem Fall ausschließlich Steuerbescheide als Nachweis akzeptiert. Wir empfehlen, das Vorhaben mit den Experten des Fördergebers individuell zu besprechen. Ansprechpartner erreichen Sie dazu über die Rufnummer 0800 / 539 9013.