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Expertenrat

Ich habe eine Zusage zur Heizungsförderung. Kann ich die Kosten für den hydraulischen Abgleich von der Steuer absetzen?

Frage von Gerd S. am 14.10.2025 

Ich habe eine KfW-Zusage für eine Wärmepumpe. Wenn ich in 2025 eine Heizlastberechnung und einen hydraulischen Abgleich machen lasse, kann ich die Kosten in der Steuererklärung angeben und im Jahr 2026 die Wärmepumpenförderung in Anspruch nehmen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da Sie den Austausch der Heizung bereits geplant und beantragt haben, ist das voraussichtlich nicht möglich. Denn die Förderung zur Heizungsoptimierung bekommen Sie nur, wenn die bestehende Heizung mindestens zwei Jahre alt ist. Es besteht daher das Risiko, dass das Finanzamt die steuerliche Förderung zurückfordert, wenn es von der Überschneidung mitbekommt. 


Haben Sie kein aktuelles Fördervorhaben, ist die Kombination in der richtigen Reihenfolge (1. Heizungsoptimierung, 2. Heizungstausch) möglich. In diesem Fall können Sie für die Heizungsoptimierung auch eine BAFA-Förderung beantragen. Diese ist mit einem Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 Prozent verbunden. Ist das Förderbudget ausreichend hoch, können Sie die Kosten für Heizlast und Abgleich aber auch mit dem Austausch der Heizung fördern lassen. Kommt dieser Weg infrage, fällt die Förderung am höchsten aus.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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