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Expertenrat

Kann ich für einen Teil der Kosten die BEG-Förderung und für einen anderen den Steuerbonus nutzen?

Frage von Christiane P. am 29.05.2024 

Wir planen den Einbau einer Wärmepumpe und werden vermutlich die förderfähigen Kosten von 30.000 € überschreiten. Ist es dann möglich, dass ich mir für den zudem erforderlichen Austausch der Heizkörper eine separate Rechnung von dem Handwerksbetrieb ausstellen lasse, um dann für diese die steuerliche Förderung für Handwerkerleistungen zu erhalten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Es ist möglich, die Heizungsförderung mit dem Steuerbonus für Handwerkerkosten zu kombinieren, wenn Sie Aufträge und Rechnungen eindeutig trennen. Auf diese Weise können Sie 20 Prozent der Lohnkosten für den Einbau der neuen Heizkörper steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".

Haben Sie mit der Maßnahme noch nicht begonnen, können Sie die Förderung für die Heizungsoptimierung mit der Förderung der Heizung selbst kombinieren. Wichtig ist dabei, dass Sie die Förderung der Heizungsoptimierung zuerst beantragen. Diese gibt es unter anderem für den hydraulischen Abgleich (Pflicht) und den Austausch der Heizkörper. Voraussetzung ist allerdings, dass die bestehende Heizung mindestens zwei Jahre alt ist. Handelt es sich um eine fossil betriebene Heizung, darf diese außerdem nicht älter als 20 Jahre sein. Erfüllen Sie diese Vorgabe, können Sie BAFA-Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent beantragen oder den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der Kosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen.

Nach abgeschlossener Heizungsoptimierung können Sie dann die Heizungsförderung beantragen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Wie Sie die BAFA-Förderung zur Heizungsoptimierung beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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