Wir planen den Einbau einer Wärmepumpe und werden vermutlich die förderfähigen Kosten von 30.000 € überschreiten. Ist es dann möglich, dass ich mir für den zudem erforderlichen Austausch der Heizkörper eine separate Rechnung von dem Handwerksbetrieb ausstellen lasse, um dann für diese die steuerliche Förderung für Handwerkerleistungen zu erhalten?
Es ist möglich, die Heizungsförderung mit dem Steuerbonus für Handwerkerkosten zu kombinieren, wenn Sie Aufträge und Rechnungen eindeutig trennen. Auf diese Weise können Sie 20 Prozent der Lohnkosten für den Einbau der neuen Heizkörper steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".
Haben Sie mit der Maßnahme noch nicht begonnen, können Sie die Förderung für die Heizungsoptimierung mit der Förderung der Heizung selbst kombinieren. Wichtig ist dabei, dass Sie die Förderung der Heizungsoptimierung zuerst beantragen. Diese gibt es unter anderem für den hydraulischen Abgleich (Pflicht) und den Austausch der Heizkörper. Voraussetzung ist allerdings, dass die bestehende Heizung mindestens zwei Jahre alt ist. Handelt es sich um eine fossil betriebene Heizung, darf diese außerdem nicht älter als 20 Jahre sein. Erfüllen Sie diese Vorgabe, können Sie BAFA-Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent beantragen oder den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der Kosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen.
Nach abgeschlossener Heizungsoptimierung können Sie dann die Heizungsförderung beantragen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Wie Sie die BAFA-Förderung zur Heizungsoptimierung beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".
Vergleichsangebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.