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Expertenrat

Wir möchten die Heizung einbauen, sind allerdings bisher nicht die Eigentümer. Wie gehen wir vor, um dennoch Fördermittel zu bekommen?

Frage von Robert G. am 01.07.2025 

Ich habe eine Frage zu Details bei der Beantragung der KfW-Heizungsförderung / Wärmepumpe:
- Ich möchte JETZT (diese Woche) über meinen Handwerker ein Angebot zum Einbau einer Wärmepumpe über die KfW stellen, damit bis Mitte September die Maßnahme fertiggestellt werden kann.

Problem:
- JETZT - zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung - bin ich weder Mieter noch Eigentümer (aber meine Schwiegereltern wohnen dort auch schon nicht mehr, Haus aktuell leer, unser Umzug erst Juli, Ummeldung August).
- Erst DANN - im Herbst zum geplanten Maßnahmenende - wird mir und meiner Frau das Haus überschrieben (Notartermin …), DANN sind wir Besitzer+Bewohner und erfüllen alle Voraussetzungen, möchten die Maßnahme aber förderfähig schon abgeschlossen haben.

Einen Grundbucheintrag zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung würde ich somit aber streng genommen nicht erfüllen – kann ich hier auf eine Kulanzregelung hoffen, wenn ich bei Maßnahmenende alle Voraussetzungen erfülle – um JETZT die Zeit eines leerstehenden Hauses nutzen zu können?

Ich hoffe, hier gibt es eine Möglichkeit… und freue mich über einen Tipp.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist leider nicht möglich. Die KfW-Heizungsförderung können Sie leider nur als Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Ob Sie darin wohnen oder nicht, wirkt sich nur auf den Einkommens- und den Geschwindigkeitsbonus aus. Denn diese bekommen nur selbst nutzende Eigentümer.

Möchten Sie die Heizung jetzt bereits einbauen, müssen die aktuellen Eigentümer die Heizungsförderung beantragen. Das funktioniert auch dann, wenn diese im Moment nicht mehr darin wohnen und wenn sie Ihnen das Haus im Laufe des Verfahrens überschreiben. Die Alteigentümer bleiben dann Ansprechpartner für die KfW und erhalten auch den Zuschuss. Wie Sie intern mit Kosten und Fördermitteln umgehen, spielt jedoch keine Rolle. Das heißt: Sie können die Kosten indirekt übernehmen und die alten Eigentümer können Ihnen die Förderung dann weiterleiten.

Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie Sie bzw. Ihre Schwiegereltern die Förderung der Heizung richtig beantragen. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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