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Expertenrat

Kann ich direkt nach der Änderungsmitteilung an das BAFA mit dem Heizungstausch beginnen?

Frage von Andreas H. am 22.02.2023 

Ich habe die Förderzusage am 22.2.23 bekommen. Nach Förderzusage von max. 12.500,- habe ich mich statt Gashybrid nun für eine Luft/Wasserwärmepumpe von Viessmann entschieden. Ich habe das jetzt dem BAFA sofort mitgeteilt und Bestätigung für das Hochladen des neuen Modells erhalten. Laut Liste sind beide Wärmepumpen förderungswürdig.

Kann ich jetzt schon den Auftrag mit der neu gewählten Wärmepumpe erteilen, oder muss ich wieder aufhören und auf eine neue Förderzusage warten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fällt die Gasheizung weg und Sie haben sich für eine Wärmepumpe aus der aktuell gültigen Liste förderbarer Wärmeerzeuger entschieden, ist die Wahrscheinlichkeit einer Förderzusage hoch. Sie können auf eigenes finanzielles Risiko mit der Sanierung beginnen. Aktuell ist jedoch nicht sicher, wie das BAFA mit Änderungen umgeht bzw. welche Richtlinien bei der Bearbeitung herangezogen werden. Erfüllen Sie die aktuell gültigen Anforderungen nicht, ist es ratsam, nach der Änderungsmitteilung auf den Änderungsbescheid vom BAFA zu warten.

Im FAQ des BMWK ist dazu unter Punkt 2.16 zu lesen: "Wenn das ausgewählte Gerät in der Liste der förderfähigen Anlagen aufgeführt ist, muss das BAFA nicht gesondert informiert werden. Ist die Anlage dort nicht gelistet, muss das BAFA informiert und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (TMA) nachgewiesen werden." (Stand: 23.02.2023)

Sobald wir diesbezüglich verbindliche Angaben vom Fördergeber erhalten, informieren wir darüber auf unserer Webseite und in unserem Newsletter.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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