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Expertenrat

Bekommen wir Zuschüsse für den Heizungstausch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft?

Frage von Martin S. am 03.12.2019 

In unserer WEG (rd. 70 Wohnungen + 1 Gewerbeeinheit) sollen die Heizungsanlagen ausgetauscht werden (mehrere Gebäude), obwohl sie noch gut funktionieren (Gasheizungen, jetzt über 30 Jahre alt - Bj. 1987 bzw. 1988). Der Bezirksschornsteinfeger bescheinigte 2018 für alle Häuser, dass die Anforderungen der EnEV nach § 26b eingehalten sind. Die Messung nach der BImSchV wurde 2018 nicht durchgeführt, da sie nur alle 2 Jahre erforderlich ist.
Heizungsanlagen und Nennwert-Leistung lt. Nachweise zw. 81 und 140 KW, allesamt als "NT-Kessel" bezeichnet (Niedertemperatur?!).

Der Schornsteinfeger bestätigte mir telefonisch, dass ein Austausch nach 30 Jahren hier nicht gesetzlich vorgeschrieben sei. Die BImSchV sei hierfür nicht in Betracht zu ziehen. Trotzdem ist ein Austausch vorteilhaft (Ersatzteilproblematik) und es wurde und wird immer wieder auch auf die "staatlichen Zuschüsse" hingewiesen.

Unser extra beauftragter Energieberater (der nach Auftragshöhe prozentual vergütet wird) stellte 5 verschiedene Maßnahmenalternativen zusammen, die KfW-Zuschüsse zwischen 10 und 15 % bringen würden. Unter anderem den Einbau von Gas-Brennwertkesseln in Kombination mit einer PV-Anlage auf dem Dach. Letzteres wurde 2019 in der Eigentümerversammlung zur Durchführung beschlossen.

Angesprochen auf den Zuschuss, hieß es lapidar, den gebe es bei Mehrfamilienhäusern nicht. Frage: Stimmt das oder gibt es Zuschüsse (KfW, BAFA, Sonstige), auch wenn kein KfW-Kredit aufgenommen werden soll? Danke für die Beantwortung.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Der Austausch der alten Niedertemperaturheizung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, da NT-Kessel von der Nachrüstpflicht der EnEV ausgenommen sind. Dennoch kann sich ein Austausch lohnen, wenn die Versorgung mit Ersatzteilen nicht mehr gesichert ist. Zudem nutzen Brennwertkessel die eingesetzten Brennstoffe besser aus, wodurch sie weniger verbrauchen und die Heizkosten geringer ausfallen.

Fördermittel für Gasheizungen gibt es aktuell von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die angesprochenen Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent (nur Heizungstausch) und 15 Prozent (Heizungstausch und Modernisierung der bestehenden Anlage), gibt es dabei für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen. Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, kommt ein günstiger KfW-Kredit aus dem Programm 152 infrage. Dieser ist mit einem Tilgungszuschuss ausgestattet, der die zurückzuzahlende Summe um 7,5 beziehungsweise 12 Prozent senkt.

Ob Sie für die Photovoltaikanlage Zuschüsse erhalten, hängt von Ihrem Bundesland ab. Lassen Sie anstelle der Photovoltaikanlage eine Solarthermieanlage auf dem Dach installieren, bekommen Sie hohe Zuschüsse über das Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien" vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Zuschüsse belaufen sich dabei auf mindestens 50 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche, wenn die Solaranlage der Warmwasserbereitung dient. Unterstützt sie auch die Raumheizung, sind Zuschüsse in Höhe von 140 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche möglich. Außerdem gibt es in beiden Fällen einen Bonus in Höhe von 500 Euro für den Austausch der alten Gasheizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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