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Expertenrat

Wie beantrage ich Fördermittel für die neue Heizung in meinem Sondereigentum der WEG?

Frage von Anton Z. am 28.05.2024 

Ich und meine Frau sind Eigentümer von zwei Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus mit 4 Eigentumswohnungen. In der Teilungserklärung steht, dass jede Wohnung eine eigene Elektroheizung hat. Wir (Besitzer von zwei Eigentumswohnungen) und auch die anderen beiden Eigentümer haben 1999/2003 auf jeweils eine eigene Ölzentralheizung umgerüstet. Somit befinden sich in unserem Mehrfamilienhaus mit 4 Eigentumswohnungen zwei Ölzentralheizungen jeweils im Sondereigentum. Die Heizungsanlagen sollen weiterhin getrennt betrieben werden. Wie ist die Förderung bei der KfW für einen Heizungstausch (Pelletheizung) zu beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Rücksprache mit der KfW stellen bei Maßnahmen am/im Sondereigentum die Eigentümer selbst Anträge zur Förderung. In diesem Fall stellen Sie einen Antrag auf Heizungsförderung für zwei Wohneinheiten. Für die selbst genutzte können Sie daraufhin den Einkommens- und den Geschwindigkeitsbonus beantragen, wenn Sie die Ölheizung austauschen.

Geht es um Arbeiten am Gemeinschaftseigentum, stellt die WEG bzw. deren Verwalter oder ein Bevollmächtigter den Basis-Förderantrag. Anschließend beantragen Sie den Einkommens- und/oder Geschwindigkeitsbonus selbst. Die folgenden Angaben gelten für Maßnahmen am Gemeinschafts- und am Sondereigentum.

Wenn wie geplant nicht alle Wohn­einheiten zur gleichen Zeit gefördert werden, wird der Förder­höchst­betrag für das Gesamt­gebäude zu gleichen Teilen auf alle Wohn­einheiten auf­geteilt und der anteilige Förder­höchst­betrag für die zu fördernden Wohn­einheiten ermittelt. In Ihrem Fall liegt der Förderhöchstbetrag bei 75.000 Euro (vier Wohneinheiten). Davon entfallen 18.750 Euro auf jede einzelne Wohneinheit.

Sie bekommen die Basisförderung und ggf. den Emissionsbonus für Kosten von maximal 37.500 Euro und den Einkommens- und/oder Geschwindigkeitsbonus für 18.750 Euro. Ihrem Miteigentümer des geteilten Hauses stehen dann ebenfalls 37.500 Euro an förderbaren Kosten zur Verfügung.

Wie Sie die KfW-Heizungsförderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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