Wie oft kann ich die Förderung in Anspruch nehmen?
Jahr 1: Einbau einer Scheitholzheizung
Jahr 3: Austausch Ölheizung, Einbau einer Pelletheizung oder Wärmepumpe.
Sie können die Heizungsförderung generell so oft beantragen, wie Sie möchten. Wichtig ist, dass Sie die förderbaren Kosten nicht überschreiten. Diese sind seit 2024 nicht mehr jährlich, sondern einmalig auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit begrenzt. Hinzu kommen je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro für ab der siebten Wohneinheit. Das gilt jedoch nur für die Heizungsförderung. Für Maßnahmen am Gebäude steht Ihnen Jahr für Jahr ein Budget in Höhe von 30.000 Euro pro Wohneinheit (60.000 mit iSFP) zur Verfügung.
Wichtig zu wissen: Haben Sie eine Förderung schon vor 2024 beantragt, steht Ihnen das Budget auch für die Heizungssanierung ein weiteres Mal komplett zur Verfügung.
Genügt das nicht, können Sie auch den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen. Wichtig ist dann, dass Sie alle Kosten explizit einem der Programme zuweisen, um eine Doppelförderung zu vermeiden.
Beachten Sie, dass geförderte Anlage mindestens 10 Jahre lang genutzt werden müssen. Andernfalls kann es zu einer teilweisen Rückforderung der Zuschüsse kommen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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