Ich bin Besitzer eines Hauses (Erbe meiner Eltern). Dieses Haus nutze ich als Wochenendhaus. Nun möchte ich die Ölheizung verschrotten und eine Wärmepumpe einbauen. In der nächsten Woche erhalte ich ein Angebot. Gemeinsam mit dem Heizungsmonteur möchte ich den Förderantrag stellen. Erhalte ich die volle Förderung? Ich zahle für das Haus Grundsteuer, Müllgebühren, Wasser, Abwasser, Strom usw.
Für Gebäude zur Ferien-/Wochenendnutzung bekommen Sie Fördermittel nur dann, wenn Sie in den Geltungsbereich des GEG fallen. Dazu müssen Sie das Haus mindestens vier Monate im Jahr nutzen oder mehr als 25 Prozent des Energiebedarfs bei ganzjähriger Nutzung verbrauchen (siehe § 2 GEG). Den Einkommens- und den Geschwindigkeits-Bonus bekommen Sie außerdem nur dann, wenn Sie den alleinigen oder den Hauptwohnsitz im Haus haben.
Erfüllen Sie die Vorgaben, gilt Folgendes: Ersetzen Sie die Ölheizung durch eine Wärmepumpe, bekommen Sie 30 Prozent Basis-Förderung für die Wärmepumpe. Diese können Sie mit einem 5-prozentigen Effizienzbonus kombinieren, wenn die Anlage mit einem natürlichen Kältemittel läuft und/oder auf das Erdreich oder das Grundwasser als Wärmequelle setzt.
Nutzen Sie das Haus selbst, können Sie auch den Geschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 Prozent beantragen. Diesen gibt es für den Austausch der Ölheizung. Hinzu kommt der Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen im Haushalt nicht über 40.000 Euro liegt. Wichtig zu wissen ist, dass der Staat die Förderung immer bei 70 Prozent kappt.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".