Ich soll lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchrecht erhalten. Ich zahle keine Miete, übernehme alle laufenden Kosten. Würde auch den Einbau einer neuen Heizung übernehmen (Gasheizung jetzt 20 Jahre alt). Wer stellt Antrag bzw. wer erhält Förderung?
Geht es um die KfW-Heizungsförderung, darf nur der Eigentümer die Förderung beantragen. Lebt dieser nicht selbst im Eigentum, kann er dabei weder den Einkommens- noch den Geschwindigkeits-Bonus beantragen.
Wer die Kosten trägt und wie Sie die Förderung intern verteilen, spielt dabei jedoch keine Rolle. Solange die eingetragenen Eigentümer den Antrag offiziell stellen und die Förderung auf Ihr Konto ausgezahlt bekommen, können Sie das Geld zur Verfügung stellen und die Förderung von den Eigentümern bekommen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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