Kann ich bei Wohnrecht auf Lebenszeit in meinem selbst gebauten Haus, das ich meiner Tochter geschenkt habe, auch die 70 % Heizungsforderung beantragen?
Fördermittel für die neue Heizung können nur Eigentümer beantragen (in diesem Fall Ihre Tochter). Wohnen diese nicht selbst im Haus, können Sie den Einkommens- und den Geschwindigkeitsbonus nicht beantragen. Denn diesen gibt es nur für selbst nutzende Eigentümer. Für Personen mit lebenslangem Wohnrecht macht der Fördergeber hier leider keine Ausnahme.
Das heißt: Ihre Tochter kann die Heizungsförderung in Höhe von maximal 35 Prozent beantragen (Basis-Förderung plus Wärmepumpen-Bonus oder Emissionsbonus). Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
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