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Expertenrat

Wer beantragt die Förderung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft und wie berechnen sich die förderbaren Kosten?

Frage von Andreas P. am 20.02.2022 

Ich bin mit einer Eigentumswohnung Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnanlage besteht aus zwei 6-Familienhäusern. In Kürze soll die Heizung saniert werden. Wie berechnet sich die maximal mögliche Fördersumme?

Die Höhe der Fördersumme ergibt sich aus den Wohneinheiten. Maximal 50 T €/ Wohneinheit. Wie hoch ist diese in unserem Fall - 1x pro Haus, also 2x 50 T € oder 2 x 6 x 50 T € = 600 T €?

Wer muss die Förderung beantragen? Der Verwalter für das Gesamtobjekt oder jeder Eigentümer selbst für seinen Eigentumsteil? Es gibt ja letztendlich nur eine Rechnung von ausführenden Fachunternehmen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Förderung ist in Ihrem Fall als Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. stellvertretend von der Hausverwaltung oder von einem anderen Bevollmächtigten zu beantragen. Die Höchstsumme der anrechenbaren Kosten liegt bei 60.000 Euro pro Wohneinheit in der Anlage (12 x 60.000 = 720.000 Euro insgesamt).

Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region, der Sie bei der Beantragung der Mittel unterstützt. 

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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