Auch wir haben das Haus mit Wohnrecht überschrieben. Unser Sohn wohnt jedoch auch in dem Haus. Ändert sich dadurch die prozentuale Förderhöhe (30 Basisförderung + 5 Effizienzbonus)?
Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den Geschwindigkeitsbonus beantragen. Den Einkommensbonus gibt es in Höhe von 30 Prozent, wenn das Haushaltsjahreseinkommen nicht über 40.000 Euro liegt.
Relevante Haushaltsmitglieder sind dabei alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartnerinnen/-partner oder Partnerinnen/Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft.
Zudem kann Ihr Sohn den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent beantragen. Diesen gibt es für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder für den Austausch von funktionstüchtigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre (seit Inbetriebnahme) sind.
Wichtig: Die Förderung wird immer bei 70 Prozent gekappt. Außerdem gibt es den Einkommens- und den Klimageschwindigkeitsbonus nur für die selbst genutzte Wohneinheit.
Folgendes ist also denkbar: Sie haben ein Haus mit zwei Wohneinheiten, von denen Ihr Sohn als Eigentümer eine selbst bewohnt. Er beantragt nun die Basisförderung und optional auch den Effizienzbonus für eine Wärmepumpe für das gesamte Haus. Dabei ergibt sich eine Maximalförderung von 35 Prozent von 45.000 Euro (15.750 Euro).
Zudem beantragt Ihr Sohn den Einkommens- und den Klimageschwindigkeitsbonus für die selbst genutzte Wohnung. Dabei ergibt sich eine Maximalförderung von 35 Prozent (durch Kappung auf 70 Prozent) von 22.500 Euro (50 Prozent der Kosten, da zwei Wohneinheiten). In dem Fall also 7.875 Euro.
Zusammen ist damit im beschriebenen Fall ein Zuschuss in Höhe von 23.625 Euro möglich, wenn Ihr Sohn alle Boni in Anspruch nehmen kann.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.