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Expertenrat

Benötige ich einen Energieberater zur Förderung für die Heizungsoptimierung?

Frage von Herbert N. am 06.08.2020 

Ist bei einer Erweiterung eines Wärmenetzes (Maßnahme 4) die Hinzuziehung eines Energieberaters erforderlich? Woher bekomme ich die erforderliche gBzA-ID-Nummer?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um die KfW-Förderung zur Optimierung der Heizungsanlage über die Programme 430 (Zuschuss) und 152 (Darlehen), benötigen Sie einen Energieberater. Dieser erstellt eine Bestätigung zum Antrag, ohne die Sie die Mittel nicht beantragen können. Bei der gBzA handelt es sich um eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag. Diese müssen Sie nur nach Aufforderung des Fördergebers über das KfW-Portal erstellen. In der Regel ist das ohne Sachverständigen möglich - zum Beispiel zur Beantragung von Fördermitteln aus dem KfW-Programm 270 für erneuerbare Energien.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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