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Expertenrat

Was ist zu beachten, wenn ich den Steuerbonus für die Heizungsoptimierung und den BEG-Zuschuss für den Heizungstausch beantragen möchte?

Frage von Hans-Georg S. am 20.03.2026 

Ich möchte in diesem Jahr (2026) eine Heizungsoptimierung durchführen und die Kosten als Steuerbonus auf Basis §35c EStG von der Steuer absetzen (2026-2028).

Anschließend möchte ich die Heizungsanlage durch eine Wärmepumpe mit Förderung durch KfW ersetzen. Kann ich den KfW-Antrag zeitlich unabhängig von der Heizungsoptimierung stellen, also vor, während oder nach Durchführung der Heizungsoptimierung? Was ist bezüglich der Reihenfolge ggfs. noch zu beachten? Welche jeweiligen Nachweise sind erforderlich?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Heizungsoptimierung erst abschließen und danach die Förderung der Wärmepumpe beantragen. Warten Sie, bis Sie die abschließende Bestätigung für den Steuerbonus von Ihrem Handwerker bekommen haben.

Auf diese Weise erfüllen Sie die Vorgaben der Fördergeber und verhindern, dass sich die Maßnahmen gegenseitig ausschließen. Die Kosten der Heizungsoptimierung können Sie dabei erst im kommenden Jahr geltend machen. Und zwar im Rahmen der Steuererklärung für dieses Jahr.

Übrigens: Auch für die Heizungsoptimierung können Sie einen Zuschuss beantragen. Erhältlich ist dieser über das BAFA in Höhe von 15 Prozent bzw. 20 Prozent mit iSFP-Bonus.

Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's", "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" sowie "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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