Ich habe im August 2016 meine komplette Heizungsanlage für über 8000 Euro ausgetauscht, kann ich dafür im Nachhinein noch eine Förderung beantragen?
Haben Sie eine neue Gas- oder Ölheizung installiert, ist die Förderung der KfW leider nicht mehr möglich. Denn diese muss bereits vor dem Beginn der Maßnahme installiert werden.
Möglich ist eine Förderung über BAFA-Zuschüsse zum Beispiel dann, wenn Sie eine Biomasseheizung oder eine Wärmepumpe installiert haben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Eine Alternative ist auch die Förderung über einen Steuerbonus. Dabei können Sie die Handwerkskosten des Heizungstauschs steuerlich geltend machen. Wichtig: Dazu müssen die Material- und Lohnkosten getrennt voneinander auf der Rechnung aufgeführt werden. Mehr dazu erklärt Dipl. Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen"