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Expertenrat

Welche Förderung für eine Holzheizung erhalte ich?

Frage von Winfried R. am 04.10.2022 

Ich habe ein 1911 erbautes Haus gekauft. Das wird mit E-Speicherheizkörpern geheizt. Ich möchte eine moderne Holzscheitheizung einbauen. Laut Auskunft des Kaminfegers sind 30 KW und 2.000 Liter Puffer sinnvoll und machbar. Welche Förderung ist möglich? Wir müssen im Dezember egal wie einheizen. Fenster müssen auch erneuert werden.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für eine Holzheizung erhalten Sie über die BEG-EM-Förderung. Hier sind Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent möglich. Tauschen Sie Nachtspeicherheizungen durch die Holzheizung aus und verzichten fortan auf das Heizen mit fossilen Energieträgern, können Sie zusätzlich einen Heizungs-Austausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent beantragen.

Förderung für neue Fenster erhalten Sie ebenfalls über die BEG. Hier stehen Ihnen Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent zur Wahl. Wichtig ist in beiden Fällen, dass Sie die Mittel rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen. Für die Förderung der Fenster ist dazu die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste nötig. Für die Heizung benötigen Sie diesen nicht, sofern Sie den Antrag separat stellen.

Alternativ zur BEG-Förderung können Sie nachträglich auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, 20 Prozent Ihrer Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend zu machen. 


Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln, empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice für Heizungsanlagen.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Holzheizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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