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Expertenrat

Unser Pufferspeicher entspricht nicht den BAFA-Vorgaben zur Förderung. Wie gehen wir richtig vor?

Frage von Lars B. am 05.03.2023 

Ich habe eine (rechtliche) Rückfrage zur BAFA-Förderung: Bei Bearbeitung unseres Förderantrages bei der BAFA ist aufgefallen, dass der Pufferspeicher von unserem Heizungsbauer falsch berechnet worden ist. Es müssten sein 660 Liter und es sind derzeit installiert 500 Liter. Nun sind wir unsicher bzgl. der weiteren Vorgehensweise. Ist es korrekt, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung schon alles korrekt umgesetzt sein muss? Oder haben wir jetzt auch noch die Möglichkeit, den Speicher zu erweitern und dies mit einer Rechnung bei der BAFA nachzuweisen? Wir sind jetzt gerade etwas unsicher, ob wir ggf. die Förderung nicht mehr bekommen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Haben Sie bereits einen Bewilligungsbescheid bekommen und den Verwendungsnachweis nicht eingereicht, können Sie die Anlage entsprechend den Richtlinien anpassen lassen. Abschließend reichen Sie alle Unterlagen beim BAFA ein, um die Auszahlung der Mittel zu beantragen.

Haben Sie den Verwendungsnachweis bereits gestellt, wird das nicht mehr möglich sein. Gleiches gilt auch dann, wenn Sie eine Ablehnung bekamen. Vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheides und innerhalb der Widerspruchsfrist haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, einen Änderungsantrag einzureichen. Da im Antrag nur zu bestätigen ist, dass der Pufferspeicher den Anforderungen entspricht, ist das in der Regel unnötig.

Sind Sie nach wie vor unsicher, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.


Kommentare

Lars B.

Darf ich noch eine kurze Rückfrage stellen? Bedeutet das nun als Fazit, dass wir unsere Förderung nicht bekommen, weil der Heizungsbauer hier gepennt hat?? Wir reden hier über recht viel Geld.

ENERGIE-FACHBERATER 
Ob Sie Fördermittel bekommen, hängt vom aktuellen Standpunkt im Förderverfahren ab. Ist der Verwendungsnachweis bereits eingereicht, sind die Chancen gering - nachträglich lassen sich keine Maßnahmen mehr durchführen. Zu einem früheren Zeitpunkt haben Sie die Möglichkeit, nachzubessern.

Wir empfehlen, das Thema mit Ihrem Energieberater bzw. Heizungsbauer zu besprechen, um gemeinsam eine individuelle Lösung zu finden. Ob Sie in diesem Fall Ansprüche stellen können, kann ein Fachanwalt für Bau- oder Vertragsrecht beurteilen. 

Verfehlen Sie die Förderanforderungen tatsächlich, können Sie die Anlage entsprechend nachrüsten und nachträglich den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, 20 Prozent der Sanierungskosten von der Einkommenssteuer abzusetzen.
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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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