Ich habe eine (rechtliche) Rückfrage zur BAFA-Förderung: Bei Bearbeitung unseres Förderantrages bei der BAFA ist aufgefallen, dass der Pufferspeicher von unserem Heizungsbauer falsch berechnet worden ist. Es müssten sein 660 Liter und es sind derzeit installiert 500 Liter. Nun sind wir unsicher bzgl. der weiteren Vorgehensweise. Ist es korrekt, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung schon alles korrekt umgesetzt sein muss? Oder haben wir jetzt auch noch die Möglichkeit, den Speicher zu erweitern und dies mit einer Rechnung bei der BAFA nachzuweisen? Wir sind jetzt gerade etwas unsicher, ob wir ggf. die Förderung nicht mehr bekommen.
Haben Sie bereits einen Bewilligungsbescheid bekommen und den Verwendungsnachweis nicht eingereicht, können Sie die Anlage entsprechend den Richtlinien anpassen lassen. Abschließend reichen Sie alle Unterlagen beim BAFA ein, um die Auszahlung der Mittel zu beantragen.
Haben Sie den Verwendungsnachweis bereits gestellt, wird das nicht mehr möglich sein. Gleiches gilt auch dann, wenn Sie eine Ablehnung bekamen. Vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheides und innerhalb der Widerspruchsfrist haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, einen Änderungsantrag einzureichen. Da im Antrag nur zu bestätigen ist, dass der Pufferspeicher den Anforderungen entspricht, ist das in der Regel unnötig.
Sind Sie nach wie vor unsicher, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.
Darf ich noch eine kurze Rückfrage stellen? Bedeutet das nun als Fazit, dass wir unsere Förderung nicht bekommen, weil der Heizungsbauer hier gepennt hat?? Wir reden hier über recht viel Geld.