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Expertenrat

Kann ein Heizofen nachträglich gefördert werden?

Frage von Traudlinde M. am 23.01.2017 

Wir haben eine Eigentumswohnung in einem Haus mit 8 Wohnungen. Im November 2016 wurde ein neuer und energiesparender Heizofen eingebaut. Können wir jetzt noch einen Zuschuss bei der KfW beantragen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Über das BAFA werden Biomasseheizgeräte mit mehr als 5 Kilowatt Leistung mit hohen Zuschüssen gefördert. Ausgezahlt werden die Mittel dabei zum Beispiel für Pelletöfen mit Wassertasche oder Holzheizkessel für eine Zentralheizung. Der Antrag auf Förderung muss dabei spätestens 9 Monate nach Inbetriebnahme beim BAFA eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Beitrag "Pelletofen: Angenehme Strahlungswärme und Heizkomfort".

Kommt die Förderung nicht infrage, weil Sie zum Beispiel einen Scheitholzkamin installiert haben, können Sie 20 Prozent der Handwerkerkosten am Ende des Jahres von der Steuer absetzen. Insgesamt erhalten Sie einen Bonus von bis zu 1.200 Euro. Wie das funktioniert, erklärt Dipl.-Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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