Ich habe eine Frage zur Förderung des hydraulischen Abgleichs: [Zitat energie-fachberater.de] "[...] Maßnahmen zur Optimierung der Heizung werden über das BAFA mit einem Zuschuss gefördert." Ich verstehe die BAFA-Seite so, dass dies nicht gilt, wenn meine Gasheizung älter als 20 Jahre ist. Liege ich richtig?
Das ist richtig. Möchten Sie die Förderung der Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen, darf eine fossile Gas- oder Ölheizung nicht jünger als zwei und nicht älter als 20 Jahre alt sein. Unter Punkt 4 der TMA zur BEG-EM-Richtlinie heißt es konkret: "Gefördert wird die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei und bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen nicht älter als zwanzig Jahre sind."
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Heizung.