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Expertenrat

Bekomme ich eine Förderung für den hydraulischen Abgleich, wenn die Gasheizung über 20 Jahre alt ist?

Frage von Frank L. am 11.02.2025 

Ich habe eine Frage zur Förderung des hydraulischen Abgleichs: [Zitat energie-fachberater.de] "[...] Maßnahmen zur Optimierung der Heizung werden über das BAFA mit einem Zuschuss gefördert." Ich verstehe die BAFA-Seite so, dass dies nicht gilt, wenn meine Gasheizung älter als 20 Jahre ist. Liege ich richtig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist richtig. Möchten Sie die Förderung der Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen, darf eine fossile Gas- oder Ölheizung nicht jünger als zwei und nicht älter als 20 Jahre alt sein. Unter Punkt 4 der TMA zur BEG-EM-Richtlinie heißt es konkret: "Gefördert wird die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei und bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen nicht älter als zwanzig Jahre sind."

Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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