Hätten Sie auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Förderung der Wärmedämmung der Außenwände von innen in einem denkmalgeschützten Haus? Was wäre die von Ihnen genannte Alternative für eine mögliche Förderung, obwohl ich mit den Maßnahmen schon begonnen habe?
Am Ablauf der Förderung für die Fassadendämmung ändert sich grundsätzlich nichts, ob Sie die Fassade von außen oder von innen dämmen. Durch den Denkmalschutz ist unter Umständen jedoch zu prüfen, ob hier besondere Voraussetzungen bestehen.
Haben Sie mit der Dämmung bereits begonnen, kommt die Bundesförderung für effiziente Gebäude leider nicht mehr infrage. Als Alternative bleibt Ihnen dann nur der Steuerbonus für die Sanierung. Diesen können Sie nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung beantragen, wenn Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Fassadendämmung erfüllen. Abhängig vom Gebäude gilt dabei ein Mindest-U-Wert von 0,45 W/m²K bei Außenwänden von Baudenkmalen und erhaltenswerter Bausubstanz oder 0,65 W/m²K bei der Innendämmung von Fachwerkaußenwänden. Wichtig ist außerdem, dass ein Fachhandwerker die Maßnahme durchführt.
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