Ich habe ein Denkmal in Dresden 01219 und will in einer Wohnung, die z. Zt. nach Vermietung seit 1976 frei geworden ist, eine Innendämmung mit Steico internal ausführen. Kann ich dafür einen Zuschuss beantragen? In Ihrem Antragsformular im Netz bin ich gescheitert, dort gab es nur Felder für Heizungsanlage. usw. nicht für nachträgliche Dämmung. Vieles habe ich schon saniert, außen mit Denkmalmitteln. Können Sie sich mit mir in Verbindung setzen?
Fördermittel für die Innendämmung bekommen Sie nur, wenn Sie durch die Maßnahme einen hohen Wärmeschutz erreichen. Voraussetzung ist ein U-Wert von 0,20 W/m²K bzw. 0,45 W/m²K, wenn es sich um ein Baudenkmal oder erhaltenswerte Substanz handelt. Um die Anforderungen im Denkmalbereich zu erfüllen, ist eine Dämmstärke von 80 bis 100 Millimetern nötig.
Kommt eine Dämmung dieser Stärke infrage, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Dieser erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB), mit der Sie den Zuschuss für die Innendämmung im Denkmal beantragen können. Wichtig ist, dass Sie das vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen erledigen.
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