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Expertenrat

Kann ich einen Zuschuss für die Innendämmung im Denkmal beantragen?

Frage von Christine L. am 15.02.2023 

Ich habe ein Denkmal in Dresden 01219 und will in einer Wohnung, die z. Zt. nach Vermietung seit 1976 frei geworden ist, eine Innendämmung mit Steico internal ausführen. Kann ich dafür einen Zuschuss beantragen? In Ihrem Antragsformular im Netz bin ich gescheitert, dort gab es nur Felder für Heizungsanlage. usw. nicht für nachträgliche Dämmung. Vieles habe ich schon saniert, außen mit Denkmalmitteln. Können Sie sich mit mir in Verbindung setzen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für die Innendämmung bekommen Sie nur, wenn Sie durch die Maßnahme einen hohen Wärmeschutz erreichen. Voraussetzung ist ein U-Wert von 0,20 W/m²K bzw. 0,45 W/m²K, wenn es sich um ein Baudenkmal oder erhaltenswerte Substanz handelt. Um die Anforderungen im Denkmalbereich zu erfüllen, ist eine Dämmstärke von 80 bis 100 Millimetern nötig. 


Kommt eine Dämmung dieser Stärke infrage, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Dieser erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB), mit der Sie den Zuschuss für die Innendämmung im Denkmal beantragen können. Wichtig ist, dass Sie das vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen erledigen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Fassadendämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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