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Expertenrat

Gibt es den iSFP-Bonus auch für die Umsetzung in einem Zug?

Frage von Lasse J. am 12.04.2022 

Kann der 5 Prozent iSFP-Bonus geltend gemacht werden, auch wenn die Schritt-für-Schritt-Maßnahmen in einem Schritt umgesetzt werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Voraussetzung für den iSFP-Bonus ist, dass Sie die Sanierung schrittweise durchführen und die Baustelle zwischenzeitlich unterbrechen. Beantragen Sie den Bonus und lassen alle Arbeiten in einem Zuge umsetzen, kommt es mindestens zur Rückabwicklung der Förderung, wie das BMWK bekannt gab.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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